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Kon­di­tio­nen

für Unter­neh­men, Orga­ni­sa­tio­nen und Privatpersonen

Die Kon­di­tio­nen wer­den indi­vi­du­ell abge­stimmt und ori­en­tie­ren sich an Art, Umfang, Ort, Auf­wand und Ziel­set­zung des Auf­tritts, Coa­chings oder Trai­nings. Auch Anrei­se­mo­da­li­tä­ten und Ver­an­stal­tungs­zeit­punkt (wochen­tags, Wochen­en­de oder Fei­er­ta­ge) gehen in die Kal­ku­la­ti­on mit ein.

Das Hono­rar ist grund­sätz­lich im Vor­aus fäl­lig. Zah­lung gegen Rech­nung in bar, per Ein­zugs­er­mäch­ti­gung oder Über­wei­sung. Ein­zel­ter­mi­ne kön­nen nach Ver­ein­ba­rung auch von meh­re­ren Per­so­nen wahr­ge­nom­men werden.

Das Training/ Coa­ching fin­det statt in mei­ner Stimm-Werk­statt oder inhouse in Ihrem Unter­neh­men oder einem belie­bi­gen Ort, auch online, nach Ver­ein­ba­rung. Bei inhouse- Trai­nings kom­men ggf. Spe­sen hinzu.

Schrift­lich oder münd­lich ver­ein­bar­te Ter­mi­ne sind glei­cher­ma­ßen verbindlich.

Bei Absa­ge von Ein­zel­coa­ching weni­ger als drei Tage vor dem Ter­min ist das vol­le Hono­rar fäl­lig. Das Aus­fall­ho­no­rar ent­fällt, wenn mit der Absa­ge ein Ersatz­teil­neh­mer ein­tritt. Recht­zei­tig stor­nier­te Ter­mi­ne sind unentgeltlich.

Bei Stor­nie­rung eines Auf­tra­ges (Semi­nar, Trai­nings-Maß­nah­me o.ä.) sei­tens des Auf­trag­ge­bers bis 30 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 50 % des Hono­rars fäl­lig. Bei spä­te­rer Stor­nie­rung wer­den 100 % des Hono­rars berechnet.

Laut Beschei­ni­gung vom 25.01.2005 gem. § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatz­steu­er­ge­setz als Bil­dungs­ein­rich­tung von der USt. befreit